Wenn Machtspiele auf regulatorische Vorgaben treffen
Stellen wir uns ein Szenario vor, das vielleicht auch ein bisschen an einen Krimi erinnert, in dem DSB (Datenschutzbeauftragte) sich in einem Spannungsfeld zwischen gesetzlich zugesicherter Unabhängigkeit und den persönlichen Interessen oder Karrierezielen von Führungskräften befinden.
Der schmale Grat zwischen Alltag und Pflicht
- Angenommen, DSB stellen gravierende Lücken in der Datenschutzorganisation fest, wie unzureichende Verarbeitungsverzeichnisse, fehlende Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen, nicht vorhandene Prozesse, unklare oder keine Zuständigkeiten und zeigen ein wachsendes, enormes Haftungsrisiko, Compliance‑Verantwortlichen auf.
- Angenommen, Compliance‑Verantwortliche streichen die Berichte und Präsentationen von DSB, überarbeiten diese, benennen Folien um, halten die DSB-Unterlagen für die höchste Ebene der Geschäftsführung zurück und stoppen von DSB initiierte eigenständige Assessments zur objektiven Bestandsaufnahme der Datenschutzorganisation.
- Angenommen, DSB weisen (Compliance‑)Verantwortliche darauf hin, dass Art. 38 Abs. 3 DSGVO ausdrücklich Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit garantiere, werden jedoch stattdessen zu persönlichen Gesprächen eingeladen, in denen disziplinarische Maßnahmen angedeutet werden.
- Angenommen, DSB sprechen die höchste Ebene der Geschäftsführung mehrfach an, weil unveränderte Risiken und fortwährende Aufforderungen zur Umsetzung von Compliance‑Maßnahmen bestehen, um nicht nur wiederholte Eingriffe in die Unabhängigkeit zu adressieren, sondern auch eindrücklich die daraus resultierenden Gefahren für das Unternehmen zu schildern.
- Angenommen, DSB agieren als Whistleblower, was interne Untersuchungen einleitet, die das Vorgehen von Compliance‑Verantwortlichen schließlich in der Revision als schweren Regelverstoß klassifizieren.
Unabhängigkeit ist kein Nice‑to‑have, sondern ein Muss
Die DSGVO schreibt klar vor, dass DSB frei von Interessenkonflikten agieren und in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei sind. Jeder Versuch, die Berichterstattung zu filtern oder Entscheidungen zu beeinflussen, stellt nicht nur eine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben dar, sondern gefährdet das gesamte Compliance-Programm des Unternehmens.
Klare Berichtslinien verhindern das „Wer‑macht‑was“-Chaos
Wenn die Zuständigkeit für den Datenschutz in einer breiteren Compliance-Struktur versinkt, verliert das Thema seine Sichtbarkeit. Ein eigenes Reporting‑Board, das direkt an die Geschäftsführung berichtet, schafft Transparenz und schützt DSB vor ungewolltem Druck.
Frühzeitige, offene Kommunikation spart Kosten und Nerven
Der Moment, in dem DSB die höchste Ebene der Geschäftsführung erreichen, ist der einzige Zeitpunkt, an dem Unternehmen die Chance haben, intern gegenzusteuern, bevor externe Ermittlungen aufgenommen werden oder rechtliche Konsequenzen greifen.
Die Benennung von DSB durch die Geschäftsführung, in der bestenfalls schriftlich zugleich Rolle, Aufgaben, Rechte und Pflichen von DSB festgehalten sind, hat große Wirkung im Unternehmen. Daneben wirkt eine schriftlich festgelegte Stellenbeschreibung, die die Rechte und Pflichten von DSB definiert, wie ein Schutzschild. Beides macht klar, dass DSB weder von operativen Aufgaben noch von Personalentscheidungen abgelenkt werden dürfen. Ohne solche Dokumentation ist das Risiko hoch, dass DSB in Machtspiele verwickelt werden oder in Interessenkonflikte geraten.
Auch wenn einige DSB anmerken, dass sie „wie ein Schweizer Taschenmesser“ eingesetzt würden, also vielseitig, verdeutlicht dies zugleich, dass ein solches „Werkzeug“ nur dann effektiv sein kann, wenn dessen Einsatzgebiet klar ist.
Fazit
DSB treffen höchstpersönliche Entscheidungen, ob sie in einem Umfeld arbeiten, das ihre Unabhängigkeit systematisch untergräbt. Wenn sich DSB entscheiden Unternehmen zu verlassen, sollte das ein Weckruf sein, sowohl für betreffende Unternehmen, als auch für Mitarbeitende, Kunden und Partner. Ohne eine unabhängige Stimme im Datenschutz kann selbst ein technisch hochentwickeltes Unternehmen schnell in rechtliche Stolperfallen geraten.
Kurz gesagt:
- unabhängige DSB sind das Rückgrat jeder DSGVO‑konformen Organisation.
- Klare Berichtslinien und eine offene Kommunikation schützen vor Interessenkonflikten.
- Frühzeitige Meldungen verhindern kostspielige Audits und Reputationsschäden.
- Humor darf die Stimmung heben, darf aber niemals die Ernsthaftigkeit des Themas verwässern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken. Für konkrete (arbeits-)rechtliche Beratung wende dich bitte an qualifizierte Rechtsberater:innen.
Wer heute darüber nachdenkt, wie die eigene Datenschutzorganisation strukturiert ist, sollte sich auch fragen:
Ist mein/e DSB wirklich frei, seine/ ihre Arbeit zu tun?
Wenn daran Zweifel aufkommen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Prozesse zu prüfen, klare Linien zu ziehen und gegebenenfalls externe Expertise hinzuzuziehen. Denn am Ende des Tages ist das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden das wertvollste Gut deines Unternehmens und das wird nur gewahrt, wenn Datenschutz funktioniert – unbeeinflusst und stark.